habe am Donnerstag Abend eine Mail ans Wohnwagenwerk Hobby gesendet.
Heute Morgen kam die Antwort per Post.
So was nenn ich Service. Überschrift:
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Hiermit bescheinigen wir,daß der von uns hergestellten Hobby - Wohnwagen
Modell: 450 UF Fz.- Ident.- Nr.: XXXXXXXXXXXXXX ABE- NR. XXXXXXX
im Werkseitigen ausgelieferten Zustand den Kriterien der Dritten Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur STVO entspricht.Der vorgenannte Caravanerfüllt uneingeschränkt die nachfolgenden Voraussetzungen zur Teilnahme an der sog. "Tempo- 100- Regelung für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t:
Die Reifen des Caravans waren zum Zeitpunkt der Fahrzeugfertigung jünger als 6 Jahre und entsprechen mindestensder Geschwindigkeitskategorie L( 120 km/h)
Der Caravan ist mit hydraulischen Achsstoßdämpfern versehen.
Der Caravan ist mit einer Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 ( in der Fassung vom 01. Julie 2003 ) ausgestattet. Die zulässige Gesamtmasse des Caravan muss _< 1,0 mal der Leermasse des Zufahrzeuges sein.
Die zulässige Stützlast des Caravans beträgt maximal 100 kg. Bitte nutzen Sie die größtmögliche Stützlast der Fahrzeugkombination aus (siehe auch beigefügte Stützlastempfehlung).
Bitte beachten Sie, dass das Zugfahrzeug die nachfolgenden Kriterien erfüllen muss:
Die zulässige Gesammtmasse des Zugfahzeuges darf nicht größer als 3,5 t sein.
Das Zugfahrzeug muss mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABS/ABV) ausgestattet sein.
Bitte legenSie diese Unbedenklichkeitsbescheinigung bei ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde vor.Diese wird die erforderlichen Eintragungen in ddie Fahrzeugpapiere vornehmen und eine gesiegelte " Tempo-100- Plakette ausgeben, die Sie an der Rückseite des Caravans anbringen.
Seien Sie sich bewusst, dass die Verantwortung, ob die Voraussetzungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO gegeben sind, nunmehr grundsätzlich beim Fahrzeugführer liegt.
Hobby- Wohnwagenwerk Ing. H. Striewski GmbH Service Abteilung
(versehen mit Original Unterschrift, keine Kopie)
sollten Rechtschreibfehler vorhanden sein liegt es nicht an Hobby sondern an mir.
habe gestern auch die Fa Wilk angemailt, um die Bescheinigung zu bekommen. Bei mir geht's allerdings nicht so schnell mit der Antwort. Habe bisher noch nichts von denen gehört. Ich hoffe, ich kann dann mit der Bescheinigung ohne TÜV-Vorstellung die 100er Plakette bekommen.
sowas nenne ich auch Service. Ich habe diese Woche ebenfalls die Anfrage an Tabbert gestellt und mir wurde auch eine schnelle Zusendung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zugesagt.
Jetzt bleibt dann nur noch abzuwarten, ob die örtlichen Zulassungsstellen damit die 100km/h in die Papiere eintragen oder trotzdem noch den TÜV verlangen.
Gruß Olaf ----------------------------------------- Tabbert Comtesse 560E / Jeep Cherokee 2.8D
Günni bekommt ja im März auch seinen neuen WW. Aber er kann sich nicht entschließen, den Aufwand für die Hunderter-Regel zu betreiben: Im Ausland gilt sie nicht und bei uns ist doch sowieso überall Geschwindigkeitsbeschränkung oder Überholverbot!?
Hallo, klasse, diese schnelle Antwort seitens Hobby. Was für ein Bj. ist dein WW? Ich denke, ich werde auch mal Hobby anschreiben, wäre schön, wenn man sich den Umweg über den TÜV ersparen könnte.
bye Horst "Oft ist das Denken schwer, indes das Schreiben geht auch ohne es" W. Busch
Hallo Günni, ich habe auch hin und her überlegt, aber ich denke, die Plakette legalisiert auch manchen Überolvorgang. Wenn Du einen LKW mit z.B.105 überholst, ist es ohne 100er- Zulassung eine Geschwindigkeitübertretung von 25 km/h. Mit Plakette drückt die Rennleitung vielleicht noch ein Auge zu. "Oft ist das Denken schwer, indes das Schreiben geht auch ohne es" W. Busch
genau hier liegt der knackpunkt, in der unbedenklichkeitsbescheinigung steht: in werkseitig, ausgeliefertem zustand
wer sagt denn, dass der wowa (vor dem 01.10.05 ausgeliefert) heute noch in dem zustand ist??? und genau deshalb verlangt die zulassungsstelle ein neues tüv-gutachten auf grund dessen sie dann die 100er plakete vergibt, denn ab dem zeitpunkt der vergabe ist dann der halter dafür zuständig, dass alle forderung für tempo 100 immer eingehalten werden.
bei wowa, die ab dem 01.10.05 ausgeliefert sind und in den neuen papieren die tempo 100 erlaubnis haben, muss schon werkseitig der wowa (reifen, aks, stoßdämpfer) dementsprechend ausgerüstet sein.
grüßle von susanne, die die meinung vertritt: Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber wir haben nicht alle den selben Horizont (Konrad Adenauer)
das was du in deinem Thread beschreibst habe ich vorhin mit meiner Gattin besprochen. Auch wir sind deiner Meinung.Trotzdem werde ich nächste Woche mal (wenn ichs zeitlich schaffe) zum Straßenverkehrsamt fahren und versuchen die Plakette zu bekommen.
Hallo Susanne und Norbert! Ich habe meine Zulassung 2000 durchgezogen und mußte mit dem Gespann zum TÜV und dann zur Zulassungstelle. Der Schrieb, den mir damals der TÜV erstellt hat deckt sich inhaltlich mit der von Hobby versandten Bestätigung. Ich denke damit ist der TÜV nicht mehr notwendig. Daß das Fahrzeug dem Auslieferungszustand technisch entspricht setzen die Zulassungsbehörden voraus, da ja bei technischen Änderungen ohnehin die Betriebserlaubnis erlöschen würde. Eingetragen wird in die Papiere bei der Zulassungsstelle ohnehin nichts. Man bekommt lediglich die beiden gestempelten Aufkleber und eine Bescheinigung, die immer mit den Papieren mitzuführen ist. Das mit den Aufklebern ist ohnehin eine Farce. Ich wurde nämlich trotzdem geblitzt und mußte dann der Bußgelstelle eine Kopie der Bescheinigung sowie der KFZ Scheine vorlegen. Dann wurde das Verfahren eingestellt. Da wiehert er wieder mal, der deutsche Amtsschimmel. Ich würde mit dem Papier zur Zulassungstelle marschieren und eintragen lassen. Ich gehe davon aus, die machen das.
Gruß Hadde (der nur zum Überholen den Hunni ausnutzt) Unterwegs mit T4 und Fendt saphir470TF
ich hatte mit meinem 98er Wilk und meinem Land-Rover Defender eine 100er-Zulassung.
Wie sieht es nun mit einem anderen Zugfahrzeug aus. Was muss ich jetzt machen. Der 100er-Aufkleber ist ja noch am WW und den vom alten Zugfahrzeug habe ich in das neue Zugfahrzeug gepappt?
Ich habe diese Frage im anderen Forum schon mal gestellt, aber keine Antwort darauf erhalten. Wer hat Erfahrung?
den alten kleinen 100er-Zugfahrzeug-Aufkleber darfst du nicht in ein anderes Fahrzeug kleben, weil er für ein Zugfahrzeug mit einem bestimmten KFZ-Kennzeichen ausgegeben worden ist. Wenn du mit deinem neuen Gespann und den beiden alten Aufklebern in eine Kontrolle kommen würdest, könntest du Schwierigkeiten bekommen, weil der gestempelte kleine 100er-Zugfahrzeugaufkleber nicht für dein neues Fahrzeug ausgegeben wurde. Ich bin der Meinung, durch den Stempel der Zulassungsstelle könnte ein Wechsel des Aufklebers in ein anderes Fahrzeug als Urkundenfälschung ausgelegt werden.
Bei der neuen 100er-Regelung hat nur noch der Anhänger einen 100er-Aufkleber. Die Plakette für das Zugfahrzeug entfällt. Es muß aber trotzdem die Voraussetzungen erfüllen.
Ich habe gerade versucht, telefonisch bei der Zulassungsstelle zu erfahren, ob der Anhänger aus dem alten 100er-Gespann jetzt auch ohne irgendeine neue Bescheinigung oder ähnliches, einfach mit einem neuen/anderen Zugfahrzeug gezogen mit Tempo 100 werden darf, das die Voraussetzungen für Tempo 100 erfüllt. Die Frage konnte mir nicht sofort beantwortet werden, aber ich bekomme einen Rückruf, wenn sie es geklärt haben. Ich gebe euch im Forum dann auch Bescheid.
Viele Grüße von Camper94 unterwegs mit T4 und Tabbert Comtesse
Hallo,
ich habe nun auch die Unbedenklichkeitserklärung von Wilk erhalten. Hat 2 Tage gedauert, das nenn ich Service. Das längste daran war wohl der Postweg. So, natürlich sofort bei der Zulassungsstelle angerufen und nachgefragt, was man für die 100er Zulassung benötigt. Also dort wollen sie immer noch die Abnahme vom TÜV. Obwohl mein WW schon die neuen Papiere hat. Zulassung 13.10.05. Wenn im Brief und Schein die 100er Regelung schon eingetragen ist, ist der TÜV nicht notwendig. Ich warte dann noch mal etwas ab, ob sich an der Regelung noch was ändert. Oder hat jemand eine Literaturquelle, wo steht wie das zu händeln ist von Seiten der Zulassungsstellen. Kann ja wohl nicht sein, daß die das alle unterschiedlich händeln.
du darfst mit deinem Caravan mit der alten 100er Plakette weiter 100 km/h fahren. Vorausgesetzt das Gespann entspricht den Gesetzen. Eine Neuabnahme ist nicht erforderlich. Siehe dazu http://www.tuev-nord.de/20658.asp. Den Aufkleber für's Zugfahrzeug kannst du wegwerfen. Der war fahrzeugbezogen. Hallo Susanne, der TÜV-Nord schreibt in dem Artikel: wenn in den Fahrzeugdokumenten ein Hinweis auf 100 km/h Eignung ist, ist das TÜV-Gutachten entbehrlich. Bei mir steht im FZ-Schein und Fahrzeugbrief keine Geschwindigkeit, wohl aber in der Bedienungsanleitung. Fahrzeugdokumente was ist das alles? schöne Grüße Werner
tja, ähm, das ist ja das verwirrende, wenn der wowa nach dem 01.10.05 zugelassen ist, steht in der zulassungsbescheinigung teil II (Zulassungsbescheinigung Teil I --> Fahrzeugschein) Zulassungsbescheinigung Teil II --> Fahrzeugbrief) normalerweise drin, ob er tempo 100 tauglich ist, dann ists einfach --> zur zulassungsstelle gehen und gesiegeltes 100er schild holen.
wenn aber in den papieren (fahrzeugschein u. -brief ) nix drin steht (so wie bei uns, obwohl bei meinen wowa-unterlagen die unbedenklichkeitsbescheinigung vorhanden ist), musst du, zumindest in unserem landkreis, wohl oder übel beim tüv vorfahren und dir bescheinigen lassen, dass alle voraussetzungen gegeben sind.
grüßle von susanne, die die meinung vertritt:
Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber wir haben nicht alle den selben Horizont (Konrad Adenauer)
Hallo Werner,
danke für den hilfreichen Hinweis auf das TÜV-Blatt. Dann kann ich ja beruhigt mit der alten Bescheinigung und dem alten 100er-Schild für den WW und dem neuen Zugfahrzeug (welches natürlich die Voraussetzungen erfüllt) ohne 100er-Bepper weiterhin ohne schlechtes Gewissen 100 km/h brettern [smile].
Ich werde mir aber vorsichtshalber das TÜV-Blatt (letzter Satz auf diesem Blatt ist wichtig)ausdrucken und mit den Fz-Papieren mitführen.
Der Betreiber übernimmt keine Haftung für den Inhalt externer Seiten.
Kontakt: aleonol (at) online.de
Die veröffentlichten Inhalte unterliegen ausschließlich der Verantwortung ihrer Publizisten. Der Betreiber des Angebots ist laufend bestrebt, rechtswidrige Inhalte von einer Veröffentlichung auszuschließen. Aufgrund der Interaktivität und der zeitgleichen allgemeinen Verfügbarkeit von eingestellten Inhalten kann ein Missbrauch dieser Plattform durch Dritte jedoch nicht generell ausgeschlossen werden.