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Dieses Thema hat 31 Antworten
und wurde 9.359 mal aufgerufen
 Allgemeines Know-How
Seiten 1 | 2
maris Offline




Beiträge: 11

24.01.2006 20:43
#21 RE: Tempo 100 Regelung Antworten

Der vorige Beitrag war von mir - war nicht angemeldet
Gruß aus Auendorf
Markus

Frischling Offline




Beiträge: 24

25.01.2006 12:21
#22 RE: Tempo 100 Regelung Antworten

Hallo zusammen,

ich war heute Morgen beim Sraßenverkehrsamt in Duisburg.

Nix mit 100er Plakette.
Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt. Nicht akzeptiert worden weil die Bescheinigung den Zustand ab Werk und nicht den momentanen Ist Zustand bescheinigt.Habe auch dem Herrn Sachgebietsleiter ( sehr freundlicher Mensch)die neue Verordnung vorgelegt und ihn auf Punkt 2 hingewiesen.ER begab sich ans Telefon und holte sich Auskunft bei der Dekra. Dekra meint auch ohne Gutachten läuft da nichts. Das bestärkte seine Meinung noch und ich solle mit einem Gutachten wieder vorbei schauen.

Da der Tüv direkt unter demm Staßenverkehrsamt untergebracht ist habe ich mir dann von einem Mitarbeiter das gleiche anhören können.

Ich habe ihm auch erklärt das andere Städte die UBBS akzeptiert und die 100 Plakette ausgegeben haben. Er wollte von mir die Kennzeichen der WW haben und er würde sich sofort mit der zuständigen Stelle telefonisch in Verbindung treten. Leider konnte ich ihm diese Angaben nicht geben.

An welche Behörde kann ich mich jetzt wenden? Möchte es so nicht akzeptieren.


mfg Norbert


Lofottroll ( Gast )
Beiträge:

25.01.2006 12:30
#23 RE: Tempo 100 Regelung Antworten

Hallo Norbert,

genau das gleiche das man dir gesagt hat, wurde mir auch mitgeteilt. Ich fürchte die sind im Recht. Habe aber trotz intensivem Suchen auch noch keine Quelle für die Richtigkeit gefunden. Es ist wohl tatsächlich so, daß nur dann wenn die 100 km/h schon im Brief eingetragen sind, auf ein Gutachten verzichtet werden darf. Wobei nach meinem Rechtsempfinden der Einwand der Behörden, die Unbedenklichkeitsbescheinigung gelte ja nicht für den jetzigen Zustand, sondern dem Zustand bei Auslieferung, Haarspalterei ist. Denn verändern kann man das Fahrzeug ja immer. Ich warte einfach noch mal bis zum Frühjahr. Vielleicht hat sich bis dann eine einheitliche Regelung durchgestzt.

schöne Grüße
Werner

Wilk S4 450HTDVW-Touran 2.0 TDI

Cochise Offline

Moderator


Beiträge: 285

25.01.2006 12:34
#24 RE: Tempo 100 Regelung Antworten

Hallo Norbert,

Frage am Rande: hattest du bereits eine 100 KmH-Zulassung auf dem Wohni (nach dem alten System)?


Einen schönen Gruß aus dem "wilden" Westen!
Euer Cochise.


unterwegs mit Hyundai Terracan und Bürstner Amara 500 TS Luxus

Frischling Offline




Beiträge: 24

25.01.2006 12:49
#25 RE: Tempo 100 Regelung Antworten
Hallo zusammen,


In Antwort auf:
Frage am Rande: hattest du bereits eine 100 KmH-Zulassung auf dem Wohni (nach dem alten System)?


Nein hatte ich nicht weil bei meinen Gespann die Gewichtsverhältnisse vor der neuen Verordnung nicht gegeben waren.

mfg Norbert

GSB ( Gast )
Beiträge:

25.01.2006 13:43
#26 RE: Tempo 100 Regelung Antworten
Hallo an alle,

Ich bin heute morgen auf dem Straßenverkehrsamt des Kreises Aachen gewesen und habe mich dort erst mal erkundigt, wegen der 100 Km/h Zulassung meines WoWa, Neufahrzeug, BJ. 2005, EZ. am 17.01.2005.
Ich hatte meine vorhandenen Unterlagen mit ( Brief + Schein vom Kfz, Brief und Schein vom WoWa, Unbedenklichkeits-Bescheinigung von Hobby, ABE vom Truma-Mover sowie die Bescheinigung von Winterhoff für die Stabiliesierungs-Kupplung ) und habe sie dort vorgelegt.
Die freundliche Dame hat sich alles angesehen. Sie fragte mich dann nach der TÜV/Dekra- Bescheinigung, die ich aber nicht habe.
Sie ging daraufhin mit mir zu Ihrem Sachgebiets-Leiter, der sah sich alles noch einmal an und sagte mir dann auch, daß ich erst zum TÜV/Dekra müsste, um mir die Bescheinigung zu besorgen.
Auf meinen Einwand wegen der UBB von Hobby, sagte er mir, das dieses nur für Fahrzeuge gelte, die ab Oktober 2005 erstmals zugelassen wurden und einen Hinweis auf die 100 Km/h Tauglichkeit bereits ab Werk eingetragen hätten.
Da ich ziemlich hartnäckig bin und weiter nachfragte, legte er mir dann ein Schreiben mit einer diesbezüglichen Anweisung vor, aus der dieses einwandfrei hervorging.
Leider war er aber nicht zu überreden, mir davon eine Kopie zu machen, die ich dann gerne hier eingestellt hätte.

Fazit: Ohne die Bescheinigung von TÜV/Dekra, bei WoWa die vor Oktober 2005 zugelassen wurden und keinen Hinweis auf die 100 Km/h-Tauglichkeit in den Papieren ab Werk eingetragen haben, ist auf alle Fälle hier im Kreis Aachen die Bescheinigung vom TÜV/Dekra zwingend erforderlich!

Grüße Günter
________________________________________________

Unterwegs mit: Hyundai Tucson CRDI, Hobby 440 SF

Lofottroll ( Gast )
Beiträge:

25.01.2006 13:56
#27 RE: Tempo 100 Regelung Antworten

Hallo Norbert,

du wirst die Vorgehensweise deiner Zulassungsbehörde akzeptieren müssen. Jedenfalls vorerst. Ich habe mit dem technischen Referenten vom TÜV-Nord gesprochen. Das Bundesgesetz sieht demnach vor, nur bei Neuzulassungen auf das Gutachten zu verzichten. Und auch nur dann, wenn die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h in der Zulassungsbescheinigung Teil II, so heißt heute der ehemalige Brief, eingetragen ist. In allen Fällen, wo es anders geklappt hat, kann man nur sagen: Glück gehabt. Meine Nachfrage beim Verkehrsministerium hat den gleichen Sachverhalt ergeben. Mir wurde dort aber auch gesagt, daß sich die Vorgehensweise eventuell noch ändern kann. Aber wie wir wissen: die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam.

schöne Grüße
Werner

Wilk S4 450HTDVW-Touran 2.0 TDI

Hans Offline



Beiträge: 7

30.01.2006 20:14
#28 RE: Tempo 100 Regelung Antworten

Keine Tempo 100 Zulassung.

War heute mit Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Unbedenklichkeitsbescheinigung von Dethleffs (Wohnwagen ist 13 Monate alt) bei der Zulassungsstelle (Rems-Murr-Kreis, Baden Württemberg). Nach anfänglicher Unsicherheit, hatten die Damen die Idee beim TÜV nachzufragen (mein Gedanke war da, -alles gelaufen-, TÜV läßt sich doch keine Einnahmen entgehen). So kam es auch, also keine keine Tempo 100 Zulassung !!
Habe dann mit dem Leiter der Zulassungsstelle telefoniert, der mir freundlich diese Regelung erklärte und mir auch die Anweisung vom Innenministerium zufaxte.

Dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 7. Oktober 2005 (BGBI. I S. 2978)
Tempo 100 km/h-Kombinationen
Schreiben des Innenministeriums vom 08.11.2005, Az.: w.o.

Mit Schreiben vom 08.11.2005 hat das Innenministerium den Text der „neuen" 9, Ausnahmeverordnung zur StVO (Tempo 100 km/h-Kombinationen) nebst Begründung bekannt gegeben. Hinsichtlich der praktischen Anwendung sind mittlerweile Fragen aufgetreten, mit welchen sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) befasst hat.
Das Innenministerium gibt daher- entsprechend der vom BMVBS vorliegenden Informationen - die nachstehenden Hinweise.

• Zur Frage, in welchem Rahmen der amtlich anerkannte Sachverständige /Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder ein Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation noch tätig wird, kann Folgendes mitgeteilt werden:

Der amtlich anerkannte Sachverständige/Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder ein Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation bestätigt, dass ein Anhänger den Voraussetzungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (Stoßdämpfer, Reifen, Stabilitätseinrichtung etc.) für einen sicheren Fahrbetrieb in einer Zugfahrzeug/Anhänger-Kombination genügt. Die Verantwortung, ob die Masseverhältnisse des § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO eingehalten werden, trägt der Halter bzw. Nutzer der Fahrzeug-/Anhänger-Kombination.

Beim Tätigwerden des amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfers einer Technischen Prüfstelle oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation im Rahmen des neu gefassten § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zwei Fälle zu unterscheiden:
Ausnahmeverordnung zur StVO sind zwei Fälle zu unterscheiden:


a) Werksneue Anhänger:

.....


b) Bereits im Verkehr befindliche Anhänger:

In diesen Fällen ist die Vorführung des Anhängers durch den Halter bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer einer technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation erforderlich, um Tempo 100 km/h fahren zu können. Dieser überprüft das Vorhandensein der Vorraussetzungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO und erstellt auf einem Formblatt für die Berichtigung der Fahrzeugpapiere gemäß § 27 Abs. 1 StVZO (es sollen dabei vorübergehend die bisherigen Formblätter verwendet werden; das BMVBS wird in Kürze ein neues Formblatt im Verkehrsblatt bekannt machen) einen Vorschlag zur Änderung Fahrzeugpapiere.

Das war es wohl. Werde wohl den TÜV subventionieren müssen.

Hans + Rosi im VW Passat TDI + Dethleffs Camper 430DB

Camper94 ( gelöscht )
Beiträge:

26.02.2006 22:34
#29 RE: Tempo 100 Regelung Antworten

Hallo,

ich wollte mich nur mal zwischendurch melden. Ich habe noch keine entgültige Nachricht von der Zulassungsstelle. Der Leiter der hiesigen Zulassungsstelle hat eine Anfrage an das Regierungspräsidium gehalten. Da dort die Anfrage nicht beantwortet werden konnte, wurde sie anscheinend an das Verkehrsministerium weiter geleitet. Meine Anfrage hat darauf abgezielt, ob ein Wohnwagen, der nach der alten Regelung eine 100er Freigabe bekommen hat, nach der neuen Regelung nochmal dem TÜV vorgeführt werden muß und ob ich mit der alten Gespannfreigabe auch mit anderen Zugfahrzeugen 100 fahren darf. Diese Frage konnte bisher noch nicht geklärt werden. Laut Auskunft des Behördenleiters wurde dieser Fall bei der Gesetzesänderung nicht separat berücksichtigt. Wie bereits geschrieben, werde ich euch informieren, sobald ich etwas Neues weiss.

Viele Grüße von Camper94

unterwegs mit T4 und Tabbert Comtesse

anrape ( Gast )
Beiträge:

27.02.2006 09:47
#30 RE: Tempo 100 Regelung Antworten

Moin,

hier ist doch mal wieder etwas halbseidenes rausgehauen worden ! Ausreifen kann es ja dann in der Praxis !

Ich verfolge dieses Thema natürlich auch schon von Beginn an, habe dazu aber bisher aus gutem Grund geschwiegen und mir lieber bei 'ner Tasse Kaffee amüsiert die heissen Diskussionen dazu betrachtet!

Da wurde diskutiert, telefoniert, gemailt, gefaxt was das Zeug hält und - was ist heraus gekommen? Der Tüv reibt sich weiterhin die Hände und der Bürger ist der Dumme, siehe Beiträge von Werner und Hans! Hat hier irgendeiner wirklich ernsthaft etwas anderes erwartet - ich nicht!

In Antwort auf:
ER begab sich ans Telefon und holte sich Auskunft bei der Dekra. Dekra meint auch ohne Gutachten läuft da nichts. Das bestärkte seine Meinung noch und ich solle mit einem Gutachten wieder vorbei schauen.
Da der Tüv direkt unter demm Staßenverkehrsamt untergebracht ist habe ich mir dann von einem Mitarbeiter das gleiche anhören können.

Wenn sich Tüv und Dekra sonst nicht verstehen, da ja Ist schon sehr bedenklich, wenn der Staat, im weitesten Sinne, dort nachfragt und sich sagen lässt wie es läuft

Die nächste halbseidene Sache ist ja schon auf den Weg gebracht Wird uns spätestens im nächsten Winter beschäftigen - von wegen geeignete Ausrüstung und so

Nachdenkliche Grüsse,


Peter
unterwegs mit Andrea im Golf V PLUS, zeitweise verfolgt vom Dethleffs Camper 450 DB


Xaver Offline



Beiträge: 11

27.02.2006 19:36
#31 RE: Tempo 100 Regelung Antworten

Hallo allerseits,

ich bin vergangene Woche mit WoWa-Papieren u. Unbedenklichkeitsbescheinigung von Hobby (habe Hobby 540 uFe Bj 99

zum STVA Aurich. Papiere vorgelegt und um Zulassung gebeten. Da in den Papieren 100 km/h eingetragen war mußte ich 15Euro 30 bezahlen und erhielt daraufhin die gesiegelte 100er Plakette.

Dieses Vorgegehn des STVA ist aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich und größtenteils vom Glück abhängig.


Gruß

- Xaver -

unterwegs mit MB E 220 cdi und Hobby 540 uFe

peterl Offline



Beiträge: 7

01.03.2006 12:11
#32 RE: Tempo 100 Regelung Antworten

Hallo Zusammen,

nachdem ich hier im Forum gelesen hatte, dass es möglich ist vom Hersteller eine Bescheinigung zu bekommen und ohne TÜV/DEKRA die 100er Plakette zu bekommen habe ich es auch versucht.

Ich hatte einen Vorteil. Mein WoWa ist "nagelneu", steht noch beim Händler, da ich ihn letztes Jahr bestellte und erst im März zulassen will (Wegen TÜV).

Die Herstellerbescheinigung von Hymer habe ich per E-Mail angefragt. Nach 2 Tagen kam Post von Hymer. Die Bescheinigung war drin. Keine Kosten.

Heute 01.03.06 war ich in der Zulassungsstelle. Legte meine Papiere vor. Erste Aussage: "Haben Sie keine TÜV-Bescheinigung". Ich : "Ist nicht mehr notwendig!". Sie "ich geh mal zum Chef". Sie kommt wieder: "OK, das ist so in Ordnung".

Ich bekam meinen neuen Fahrzeugschein äh. "Zulassungsbescheinigung Teil I" mit Eintragung und das "100er Pickern mit Siegel".
Die Eintragung und das 100er Schild kostete nichts extra????????????? Ich bin mehr als verwundert.



Viele Grüße
Peter L
Eriba Troll Touring 540 LMT - Subaru Forrester

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