...unser neues Zugfahrzeug ist schon da! Am 30.12. bestellt (mit Androhung einer langen Lieferfrist) steht das neue Fahrzeug nun bereits in Sichtweite in der Garage des Händlers. Heute abgeladen, noch nicht poliert also praktisch noch gar nicht ausgepackt. Wir haben ihn heute schon mal beschnuppert....
Nun, nächste Woche sind bei uns Sportferien und die Familie unterwegs. Unser VW-Verkäufer übrigens auch, der hat auch Ferien und so steht das neue Fahrzeug erst am 22. Februar vor der Haustüre. Na ja, wir hatten ja mit März/April gerechnet und nun - nach 40 Tagen - kann ich den Touran vom Fenster aus bereits sehen. Mehr als wir erwartet hatten.
Freude herrscht.
Bruno
-------------------------------- on the road mit einem Bürstner Ventana 490TK an einem Peugeot 307SW (ab 22.02. an einem Touran 2.0 DSG DPF)
Ja nun! Herzlichen Glückwunsch, und fangt nicht selber mit dem polieren an! Warscheinlich wird innerhalb der nächsten 10 Tage ein regelrechter Rundweg um den neuen Wagen in den Asphalt eingefräst sein, so oft schnuppert Ihr da rum ich kann´s soo verstehen! Allezeit gute Fahrt dann, und jetzt vorab viele schöne Runden, aber macht keine Kratzer rein! Grüße vom Wombi ________________________________ on the road mit A140 & QEK-HP500
Nervös? Eigentlich nicht, aber voller Vorfreude. Ich seh das Auto ja auch jeden Tag, steht bereit im Show-Room (natürlich abgeschlossen). Die relativ lange Zeit hat dafür locker gereicht, Versicherung und noch zwei kleine Details zu erledigen (Winterreifen, Schutzfolie bei Heckklappe). Alles hat seine Vorteile und ab morgen geht's dann los.
LoeKis on tour, sozusagen...
Gruss Bruno
-------------------------------- on the road mit einem Bürstner Ventana 490TK an einem Peugeot 307SW (ab 22.02. an einem Touran 2.0 DSG DPF)
nun aber, herzlichen Glückwunsch zum Touri. Wirst viel Spaß damit haben. Steht für mich völlig außer Frage. Kenne den Touri halt mittlerweile in und auswendig.
schöne Grüße Werner Wilk S4 450HTD VW-Touran 2.0 TDI
Danke an alle für die Glückwünsche. Der Touran, zumindest so wie wir ihn bestellt haben, ist auch für uns etwas an der oberen Preisgrenze. Aber... mein "alter" Peugeot war eigentlich ein wunderbares Fahrzeug. Leider zu wenig stark und hätte ich den stärkeren Motor gekauft (heute), die Anhängelast wäre auf 1370 Kg gesunken. Alternativen waren gefragt und da kamen eben einige Fahrzeuge in der Touran-Klasse in Frage.
Warum ist es nun ein Touran geworden? Nun, zuerst einmal ist dieses Fahrzeug nicht mehr ganz neu. Die Kinderkrankheiten sollten überwunden sein, ein Facelift steht offenbar bald bevor und was das für neue Probleme bringt - man weiss es nicht. Auch ein Zafira war interessant, aber wir wollten auch in der zweiten Reihe Einzelsitze. Der neue Ford S-Max war auch noch eine Möglichkeit, aber da bin ich noch an keine technischen Daten rangekommen, dauert mir zu lang.
Heute bin ich rundum zufrieden. Der 170-PS-Motor wurde es zwar nicht (Lieferverzögerungen), dafür hat's aber noch das eine oder andere Extra. Und gewartet habe ich auf den Partikelfilter, weil den hat schon mein alter Peugeot (serienmässig).
Nur eines würde mich noch interessieren: die abnehmbare AHK, die scheint mir auf den ersten Blick etwas knifflig zum Montieren - sehen das andere Touran-Fahrer auch so? Ist das nur eine Frage der Angewöhnung? Oder habt Ihr eine starre AHK?
Gruss
Bruno
on the road mit einem Bürstner Ventana 490TK an einem Touran 2.0 DSG DPF
Tja, für HD wär ja schon der neue Astra H eine Bereicherung - hmm, nee, das falsche Wort - eher ne Verarmung. Tja, so ist das eben, nix Richtiges gelernt, Schule geschwänzt, Mädels ausgehalten, Kneipenrechnungen - das kommt dann halt am Ende dabei raus, meine Lehrer hatten Recht - untere Mittelklasse - Astra G 2,0 DI nur 82 PS eben aber, da HD jeder Neid fremd ist - HD freut sich mit. Glückwunsch Bruno! Gruss HD
Danke, HD, danke. Aber mal ganz ehrlich: ohne Kids, mit einem kleinen Reise-Wohnwagen (vielleicht ein Touring?) brauchen wir auch keinen Touran. Nie und nimmer. Wäre die Sachlage so, wir würden mit einem kleineren Fahrzeug locker auskommen. Die 1,5 Tonnen wollen aber von vielen Pferden gezogen werden.
Trotzdem, manchmal träumen wir schon von Ferien mit einem leichteren Gespann ausserhalb der Hochsaison... PS: ganz vergessen, mein erstes Auto war übrigens ein Kadett - der hat damals schon 170'000 Km gemacht, nix Rost und so gut wie keine Reparaturen. Eines der besten Autos, das ich je hatte...
Bruno
on the road mit einem Bürstner Ventana 490TK an einem Touran 2.0 DSG DPF
das einrasten der AHK ist am Anfang in der Tat etwas hakelig. Wird aber noch leichtgängiger. Oder man selber hat den Bogen besser raus. Wenns dich nicht stört, laß sie doch einfach dran.
schöne Grüße Werner Wilk S4 450HTD VW-Touran 2.0 TDI
Ich hab' das auch schon mal gelesen, dass man eine abnehmbare AHK bei Nichtgebrauch abmontieren müsste. Wir haben das beim Peugeot allerdings nicht kleinlich befolgt, für ein paar Tage "vor Ort" haben wir die nie abmontiert. Dort war das allerdings eigentlich recht einfach, weil die Kupplung von hinten montiert wurde. Beim Touran muss man das jetzt von untenmachen, sieht dafür irgendwie etwas vertrauenswürdiger aus.
Solange der Boden unter dem Fahrzeug einigermassen sauber ist, geht da ja in Ordnung. Aber auf einer nassen Wiese möchte ich das Ding nicht anbringen müssen. VW hätte wohl besser eine Matte mitgegeben statt der lustigen Arbeitshandschuhe - saubere Finger und dafür Hosen mit Grasflecken. .
Ich krieg das aber schon noch hin, die einen üben eben das Rangieren, wir üben das Montieren der AHK...
Bruno
on the road mit einem Bürstner Ventana 490TK an einem Touran 2.0 DSG DPF
hier spricht dann mal der "Herr Fahrlehrer". Ich halte das mit dem ständigen abnehmen der AHK schlichtweg für ein Gerücht. Mir ist weder ein Gesetz, eine Verordnung noch ein Grundsatzurteil bekannt, wo das belegt wäre. Auch ein Fall, wo die Versicherung bei Auffahrunfall Zicken macht ist mir nicht bekannt. Habe meine Versicherung soeben danach befragt. Antwort: wenn Sie der Anblick nicht stört, lassen Sie sie dran. Wir können nichts dagegen haben. Eine Ausnahme gibt es und zwar wenn der Kugelkopf Teile des Kennzeichen verdeckt. Siehe hierzu (§60 Abs.1 Satz 4StVZO). Ist aber beim Touran nicht der Fall. Aber André du darfst mich auch wenn wir verschiedener Meinung sind ruhig Werner nennen. Herr Fahrlehrer find ich nicht so gut. Sollte jemand zu diesem Thema andere Info haben, ich lerne immer gern dazu. Aber dann bitte immer mit Quellenangabe. Mit Allgemeinsätzen wie: hab ich mal irgendwo gehört, kann ich mich nicht anfreunden.
schöne Grüße Werner Wilk S4 450HTD VW-Touran 2.0 TDI
In Antwort auf:Das der Tipp nicht ganz korrekt ist weist du aber, oder Herr Fahrlehrer
Das musste jetzt ja kommen, wie in vielen, vielen anderen Foren jeglicher Richtung auch Internet ist ja grundsätzlich 'ne feine Sache, aber leider wird auch viel zu viel Halb(Stammtisch)wissen noch schneller verbreitet als ohne!
Ich kenne natürlich die üblichen Aussagen und Halbwahrheiten, welche zu diesem Thema kursieren.
...die Länge wir verändert... Stimmt nicht!
...Mit-/Teilschuld bei einem Unfall... Möchten die Versicherungen gern, weil der Schaden dadurch höher ausgefallen ist UND damit kommen die wohl manchmal auch leider durch Selbst Schuld, wer sich darauf einlässt! Einschlägige Gerichtsurteile liegen mir noch nicht vor, dem ADAC wohl auch nicht s.u. D.h. bisher hat noch niemand geklagt, denn dann hätten wir hierzu auch endlich mal Rechtssicherheit!
...steht in der Bedienungsanleitung... Hat rechtlich gesehen keine Wirkung M. E. die übliche Angst/Absicherung der Hersteller gegen evtl. Regressfolgen!
...jemand hat dafür ein Ticket bekommen... Das hatte dann auch seinen Grund oder wurde einfach blindlings bezahlt und fortan rumerzählt - Folgen siehe hier
Fakten stehen hier
§32 StVZO (6) ...sind bei der Messung der Länge oder Teillänge die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen: u.a. -Verbindungseinrichtungen bei Fahrzeugen
und hier
§60 (1)Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein.
DAS (verdeckt) ist der mir bisher bekannte einzige Grund, warum eine abnehmbare AHK bei Nichtbenutzung abgenommen werden muss! Dann aber steht es in der Regel auch im Fahrzeugschein und was da drin steht, ist bindend, nicht die Bedienungsanleitung!
Zum Schluss noch die Antwort vom ADAC zu diesem Thema, gefunden im Netz:
Zitat: "Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.
Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige Urteile bislang nicht vor.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Kai Thiele Juristische Zentrale - RechtsService ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München"
Meine persönliche Meinung dazu:
Die ganze Unsicherheit ist mal wieder eine typische Folge der Gesetzgebung in unserem Land! Ungenau, dehn- und auslegbar bis zum "Geht nicht mehr"
Deshalb wundert es mich natürlich auch nicht, dass bei 10 Polizisten, Fahrlehrern, Anwälten oder wer sich sonst noch so mit dem ganzen Rechtskram rumärgern muss, 10 verschiedenen Meinungen rauskommen! Und zwar immer solange, bis die jeweils höchstmögliche Gerichtsbarkeit ihre Sicht darlegt und damit vermeintliche Klarheit schafft!
Interessant, interessant... und wie das wohl hierzulande so ist mit dem Gesetzgeber? Google schweigt sich dazu aus und ich werde es deshalb so halten wie bisher: montiert/demontiert wird in der Einstellhalle, unterwegs bleibt die Kupplung dran.
Bruno
on the road mit einem Bürstner Ventana 490TK an einem Touran 2.0 DSG DPF
In Antwort auf:Aber André du darfst mich auch wenn wir verschiedener Meinung sind ruhig Werner nennen. Herr Fahrlehrer find ich nicht so gut.
Na gut. Dann sorry dafür. War auch nicht boese gemeint (siehe Smilie) zumal ich in einem Fahrlehrer ja auch nix schlechtes sehe. Eher das Gegenteil. Wir sind in diesem Thema ja auch nicht verschiedener Meinung. Ich finde es auch Quatsch wenn man einen abnehmbaren Haken anders bewerten würde als einen starren. Es ist wohl so das es da keine Urteile gibt (siehe das was Peter zusammengetragen hat), aber ich hab mal bei meinem und auch noch bei einem anderen Versicherungsdealer gefragt wie sie das sehen. Antwort war von beiden ähnlich: Man würde es nicht ausschließen das man einen Mehrschaden dem Halter anzulasten versuche. Klar ist keine eindeutige Sache und solange kein Gericht da einen Spruch lässt wird man da trefflich "streiten" können
Mit freundlichen Grüßen aus Hagen André und Susanne
...nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub :-) FoFo Zieh-MAX 1,8tdci mit TEC 470tse
ich weiß, daß du nichts böses gemeint hast. Kenne dich ja nun auch schon ne Weile. Nur Herr Fahrlehrer find ich hört sich richtig Sch....e an. Halt so förmlich. Ok, wir sind wieder auf Wellenlänge. Wenn du Versicherer fragst, wirst du fast immer zu hören bekommen: sie dürfen dies nicht und das nicht. Ist aber alles Gefasel der Versicherer. Es gibt nur einen Grund von Leistungen etwas abzuziehen, und zwar nur dann wenn man dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Versuchen tun die Versicherer immer wieder, Kosten abzuwälzen. Nur gefallen lassen muß man sich das nicht. Habe da auch schon reichlich Erfahrung. Und bisher haben die sich immer ne blutige Nase geholt. Also Fakt ist in unserer Sache, es gibt keine Rechtsgrundlage für den Abbau der AHK.
schöne Grüße Werner Wilk S4 450HTD VW-Touran 2.0 TDI
Ich will Euch ja nicht langweilen - aber es gibt schon einige Touranfahrer hier, soviel ich weiss. Die Frage geht also an Euch: Hat jemand schon mal den Vergleich zwischen Bordcomputer (MFA) und eigener Rechnung gemacht? Wieviel unterscheidet sich da der Verbrauch?
Ich habe zwar "erst" 300 Km geschafft und war gewiss nicht viel Stadtverkehr dabei. Aber ich bin doch arg erstaunt über den tiefen Verbrauch. Die Anzeige ist jetzt auf einem Schnitt von 5,4 Liter Diesel und das mit DSG und Partikelfilter. Ok ok, ich fahr ja auch ganz brav und zurückhaltend. Aber wie genau ist denn nun diese Anzeige?
Im Katalog verschlingt das Teil gemischt immerhin 6,6 Liter....
Schönes Wochenende
Gruss
Bruno
on the road mit einem Bürstner Ventana 490TK an einem Touran 2.0 DSG DPF
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