ADAC gegen Experimente auf dem Rücken der Camper
Mit einem klaren "Nein" hat der ADAC auf den Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung der Wohnmobilbesteuerung reagiert und ein eigenes Positionspapier vorgelegt. Max Stich, ADAC-Vizepräsident für Touristik, fasst die Kritik des Clubs an der Vorlage des Bundesrats zusammen: "Der Entwurf hätte unabschätzbare Folgen für die gesamte Camping- und Caravaningbranche und würde für viele Campingfreunde bedeuten, dass sie sich ihr Hobby nicht mehr leisten könnten. Wir fordern deshalb eine grundlegende sachgerechte Neubearbeitung der Wohnmobilbesteuerung".
Mit dem Positionspapier, das Stich jetzt der Öffentlichkeit präsentierte, zeigt der ADAC, in dem die Mehrheit der rund 440.000 Wohnmobileigner organisiert ist, sinnvolle und gerechte Möglichkeiten auf, die Besteuerung dieser Fahrzeuge neu zu regeln:
Auch für Wohnmobile sollte auf Grundlage der gängigen Nutzfahrzeug-Emissionsnormen eine emissionsbezogene Kfz-Besteuerung eingeführt werden. Dies würde einen Anreiz zum Kauf schadstoffarmer Wohnmobile schaffen.
Die Tatsache, dass die meisten Wohnmobile über 2,8 t zGG auf Nutzfahrzeugchassis aufgebaut sind und daher die Pkw-Emissionsnormen bisher gar nicht erfüllen mussten und können, muss steuerrechtlich berücksichtigt werden.
Neue ungerechtfertigte Unterschiede, zum Beispiel beim zul. Gesamtgewicht, sollten vermieden werden. Es darf keine neue 3,5-t-Grenze geben, wie dies bei der Berechnung der Abschläge vorgesehen ist.
Die Wohnmobilsteuer muss verwaltungstechnisch einfacher werden, zum Beispiel durch die Vermeidung von diversen auf das Gesamtgewicht bezogenen Abschlägen sowie Umschlüsselungen von Lkw- auf Pkw-Schadstoffklassen.
Die emissionsorientierte Belastung von Wohnmobilen über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht muss maßvoll bleiben.
Der Wirtschaftsfaktor Camping und Caravaning muss durch eine umsichtige und auf dem Grundsatz des Bestands- und Vertrauensschutzes basierende und nachvollziehbare Kfz-Steuer gestärkt werden.
Zur Notwendigkeit, die Besteuerung von Wohnmobile neu zu regeln, war es gekommen, weil die verkehrsrechtliche Begriffsbestimmung "Kombinationskraftwagen" in der Straßenverkehrszulassungsordnung abgeschafft wurde. Damit entfiel die Besteuerungsgrundlage für diese Fahrzeuge.
( Quelle: ADAC 15.02.2006 )
Mit einem schönen Gruß aus Baesweiler, Günter
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Conny & Günter sind unterwegs mit: Hyundai Tucson CRDI und Hobby 440 SF