wenn der Caravan längere Zeit abgemeldet war, ist es relativ schwierig, ihn wieder zuzulassen. Hier eine Antwort Quelle DCC-Zeitschrift Februar 2006
Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet sind, gelten als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Soll der Wohnwagen wieder zugelassen werden, wird durch den TÜV eine Untersuchung nach § 21 STVZO durchgeführt. Der amtlich anerkannte Sachverständige erstellt ein Gutachten über den technischen Zustand. Es wird ein neuer Brief und Schein ausgestellt. 1. Schritt: Versicherungsdoppelkarte besorgen 2. Schritt: Bei der Zulassungsstelle anmelden, alter Brief wird entwertet 3. Schritt: Kennzeichen (von der Zulassungsstelle zugeteilt) machen lassen 4. Schritt: Mit vorläufigem Fahrausweis der Zulassungsstelle mit dem Wohnwagen zum TÜV 5. Schritt: Mit Gutachten zurück zur Zulassungsstelle, neue Papiere abholen, Kennzeichen abstempeln lassen. Wenn die Zulassungsstelle keinen vorläufigen Fahrausweis ausstellt, bzw. vorab kein Kennzeichen zuteilt, evtl. »rote Nmnmer« besorgen.
ja,Lofottroll,das ist die rechtlichse Seite....... Praktische Seite: Wer meldet denn seinen WW ab,ausser, sei es zum Veräußern? Da kostet das Ab bzw Anmelden mehr Kohle als die Ganzjahreskosten. WaNL Einfaches(natürliches) Campen,was sonst?
So viel ich weiß, gibt es auch Deutschland keinen "BRIEF" und "SCHEIN" mehr. SOndern nur noch Teil I und II. siehe hier: http://www.tuev-nord.de/30689.asp
Das sollte die DCC-Zeitschrift eigentlich wissen...
Gruß, Holger ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Expat kommt von "ex" (außerhalb) und "patria" (Land) ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Hallo WaNL, interessant für jemanden, der einen WW kauft, der auf nem Dauerplatz gestanden hat.
Hallo Expat, jo, weißt du vollkommen richtig. Heißt Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Wobei Teil I den ehemaligen Schein ersetzt und Teil II den ehemaligen Brief. Ist wohl beim DCC noch nicht richtig angekommen.
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