Hallo, folgende Info habe ich gerade in der neuesten Zeitung vom DCC gelesen:
Bei Überladung (Pkw oder Wohnwagen) bis 5% gibt es in der Regel eine mündliche Verwarnung. Verwarnungsgelder bei Überladung von mehr als: 5-10% =10 € 10-15% = 30 € 15-20% = 35 € Bußgeld von mehr als: 20% = 50 € und 3 Punkte 25% = 75 € und 3 Punkte 30% = 125 € und 3 Punkte. Besonderheit: Wenn z.B. die Ehefrau fährt, das Fahrzeug auf den Ehemann zugelassen ist, zahlen natürlich beide: Die Ehefrau hat das Fahrzeug in Betrieb genommen, der Ehemann hat es zugelassen (war einverstanden). Das ist die sogenannte Halterhaftung. Sofern die Überladung zu einer Gefährdung (es reicht schon die Annahme eines längeren Bremsweges) oder gar Schaden führt, gibt es nach oben nahezu keine Grenzen.
wenn PKW und Wohnwagen überladen sind, muß man bestimmt für jedes Fahrzeug die jeweilige Strafe bezahlen. Ich gehe mal davon aus, dass die Prozentangaben sich auf die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts des jeweiligen Fahrzeugs beziehen.
Viele Grüße von Camper94 unterwegs mit T4 und Tabbert Comtesse
es ist in der Tat die zul. Gesamtmasse wichtig. Beide Fahrzeuge werden getrennt behandelt. Die Polizei kontrolliert mittlerweile mehr die Achslasten, als das GG. Sollte also ein Zugfahrzeug auf der Hinterachse zu stark beladen sein, obwohl die zul.Gesamtmasse im grünen Bereich ist, wird entsprechend bestraft.
das mit der Achslast habe ich befürchet, gerade da liegt auch ein Problem. Es geht anscheinend nicht nur um das zul. GG sondern auch um die max. Achslast. Das bedeutet, dass selbst bei Einhaltung des zul. GG bei ungünstiger Gewichtsverteilung auch ein Bußgeld oder eine Verwarnung drohen kann. Eigentlich sollte man dann mit dem Zugwagen auch über die Achslastwaage fahren (so man eine hat). Wir haben das bisher aber nur mit dem Wohni gemacht. Ich habe da bei unserem Bulli zwar keine Bedenken, werde ihn aber nächstes Mal auch wiegen.
Viele Grüße von Camper94 unterwegs mit T4 und Tabbert Comtesse
Hallo, ich denke, man sollte den Versicherungsschutz nicht außer Acht laasen. Ich kann mir vorstellen, das, wenn die Überladung zu einem Unfall führt, sich evtl. auch die Versicherung quer stellt. Viele Grüße Horst \"Oft ist das Denken schwer, indes das Schreiben geht auch ohne es\" W. Busch
die Versicherung müßte im Falle eines Unfalls grobe Fahrlässigkeit nachweisen, um den Fahrer in Regress nehmen zu dürfen. Wenn im Fahrzeug ein aktueller Wiegezettel gefunden wird, wo eine erhebliche Überladung festgestellt wurde, hat der Fahrer schlechte Karten. Ansonsten wohl nur, wenn die Überladung offensichtlich ist ( Fz schleift schon auf der Straße).
bei der Quellenangabe hast du einen kleinen Fehler gemacht,denn mit Copy-paste aus Basicamp.de, von Wolli1948,gestern um 13.29 Uhr da eingestellt,noch nicht mal das Format hast Du geändert.Wie einfallslos. Schönes Wochenende Karlchen007
Quelle Camping 2.Februar 2006 Rubrik Technik Seite 26 unten links. Man kann solche Texte auch einscannen und dann mit Copy-Paste hier einfügen. Das Format ist nun mal so in der Zeitschrift, sorry. Ach ja, und nix mehr Basicamp. Dort bin ich nun gesperrt. Macht aber garnichts.
Moin Karlchen007, jetzt hast du zum viertenmal hier was gepostet, und zum viertenmal fällt mir anhand deiner Art zu schreiben auf, dass du scheinbar irgendeinen Groll hast, manch einer hat dich deswegen auch schon für eine Columbus-Methapher gehalten. Wir sind hier "unter Freunden", also wenn du ein Problem hast, sprich es aus, irgendwer hier kann sicher helfen.
Ich hab so ein fast schleifendes Fahrzeug, schleife es aber seit 15 Jahren schon so hinter mir her und hab bis jetzt keine Probleme gehabt! Im ernst, mein alter Peugeot sieht auch Solo schon so aus als würde er hinten total hängen. Mit Touring dran siehts dann noch schlimmer aus. Angehalten wurde ich schon öfters aber immer nur von den sogenannten "weissen Mäusen" den Mopedfahrern unter den Polizisten. Die sind bei den Verfolgungsfahrten immer schneller als ich. Bis jetzt wollten die immer nur einen kurzen blick in den Wohni werfen und haben sich über das schöne Gespann(ist Ansichtssache)gefreut. Da wir zu dritt sind und mein Oldie ein reiner Zweisitzer ist, fährt meine Frau meistens mit ihrem Auto hinterher. Da ist die Erklärung des überladens dann schnell vorbei mit dem Beamten, wenn hinter einem die Frau anhält und man dann auf das Fahrzeug als Packesel verweisen kann. Dann noch der Spruch:" Sie glauben ja wohl nicht das ich meinen Oldtimer überstrappaziere" und die Situation ist gerettet!
Leider sind mitlerweile die fahrten mit zwei Autos aber sehr wenig geworden dank der Spritpreise!
Ich hab mal ein Bild vom "hängendem Gespann" im mein Gästebuch gestellt. Oben Original,unter Fälschung(Modellbau) Einfach auf BaG klicken.
Gruss BaG Ich bin halt so wie ich bin. Manche kennen mich, manche können mich.
Ja BaG, das Problem löst sich ja bald von selber, dann seid ihr wieder zu zweit ( ähh, sorry: "Ihr", seit gestern schreibt man ja in der neuen Rechtschreibung du und ihr wieder groß). "Zicken" in dem Alter von T. fahren ja bald nicht mehr mit, außerdem haben die ersten Freunde ja alle ein Auto, is ja nicht mehr wie bei uns früher. .....Touring - anspannen zum Ausspannen.......
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