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Dieses Thema hat 12 Antworten
und wurde 13.787 mal aufgerufen
 Zugfahrzeuge
Olli Offline

Admin

Beiträge: 302

25.01.2006 06:46
Anhängelast?? Antworten

Hallo Camperfriends,

ich hatte gestern ein Gespräch mit meinem Nachbarn.

Zugfahrzeug hat eine zulässige Anhängelast von 1500kg.
Die zulässige Stützlast beträgt 100kg.
Der Wohnwagen hat ein zGG von 1600kg.

Darf mein Nachbar den Wohnwagen ziehen oder nicht?
Ich bin der Meinung er darf nicht. Stimmt das?

Gruß
Olaf
____________________________________
Tabbert Comtesse 560E / Jeep Cherokee 2.8D

Hadde Offline



Beiträge: 186

25.01.2006 07:44
#2 RE: Anhängelast?? Antworten

Hallo Cochise!
Ich bin mir nicht sicher, meine aber er darf ihn ziehen, wenn er die zulässige Anhängelast nicht überschreitet d.h. er belädt einfach weniger. Wenn das bei einem Wohnwagen überhaupt möglich ist.
Aber sicher wird noch ein Fach-Forums-Mitglied dazu Stellung nehmen.

Gruß Hadde
Unterwegs mit T4 und Fendt saphir470TF

Camper94 ( gelöscht )
Beiträge:

25.01.2006 08:14
#3 RE: Anhängelast?? Antworten

Hallo,

etnscheidend ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Es darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Die Höhe der Stützlast spielt in diesem Fall keine Rolle. Entscheidend ist nicht die Achslast, sondern das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers. Natürlich darf auch die maximale Stützlast nicht überschritten werden.

Das tatsächliche Gewicht eines Wohnwagens ist das Gewicht, das der Anhänger im abgekoppelten Zustand auf einer Waage hat. Die Stützlast ist für die Einhaltung der maximalen Achslast des Zugfahrzeuges wichtig.

Viele Grüße von Camper94
unterwegs mit T4 und Tabbert Comtesse

Cochise Offline

Moderator


Beiträge: 285

25.01.2006 09:40
#4 RE: Anhängelast?? Antworten

Hallo Hadde,

Die Frage kam von Olli, aber trotzdem meinen Beitrag dazu:

Info vom ADAC 11/2005

Einen schönen Gruß aus dem "wilden" Westen!
Euer Cochise.


unterwegs mit Hyundai Terracan und Bürstner Amara 500 TS Luxus

Olli Offline

Admin

Beiträge: 302

25.01.2006 09:49
#5 RE: Anhängelast?? Antworten

Hi Cochise,

hä?? Versteh ich irgendwie nicht.
Der ADAC-Beitrag behandelt doch ein völlig anderes Thema, oder?

Gruß
Olaf
____________________________________
Tabbert Comtesse 560E / Jeep Cherokee 2.8D

Cochise Offline

Moderator


Beiträge: 285

25.01.2006 10:02
#6 RE: Anhängelast?? Antworten

Hallo Olli,

Hast teilweise Recht. Hier steht u.a. erklärt, welches Gewichtsverhältnis für 100 KmH vorgeschrieben ist. Die Gewichtsgrundlage nach StVo suche ich gerad noch und werde den Links gleich einsetzen.


Einen schönen Gruß aus dem "wilden" Westen!
Euer Cochise.


unterwegs mit Hyundai Terracan und Bürstner Amara 500 TS Luxus

Cochise Offline

Moderator


Beiträge: 285

25.01.2006 10:17
#7 RE: Anhängelast?? Antworten

Hier kommt der offizieller Gesetzestext (02/07/2005)

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei

1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.

(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.

(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.

Un nu Olli! Bist du schlauer (fündig) geworden?


Einen schönen Gruß aus dem "wilden" Westen!
Euer Cochise.


unterwegs mit Hyundai Terracan und Bürstner Amara 500 TS Luxus

Olli Offline

Admin

Beiträge: 302

25.01.2006 10:24
#8 RE: Anhängelast?? Antworten

Hi Cochise,

irgendwie bin ich zu blöd. Ich kapier es immer noch nicht. Zählt die Stützlast zur Anhängelast? Dann darf mein Nachbar den Wohnwagen NICHT ziehen. Wird die Stützlast jedoch dem Zugfahrzeug zugerechnet, darf er den Wohnwagen ziehen.
Ist schon irgendwie verzwickt.

Gruß
Olaf
____________________________________
Tabbert Comtesse 560E / Jeep Cherokee 2.8D

Lofottroll ( Gast )
Beiträge:

25.01.2006 10:36
#9 RE: Anhängelast?? Antworten

Hallo Olaf,
er darf den Wohnwagen ziehen und zwar auch voll beladen. Also die 1600 kg abzüglich 100 kg Stützlast ergeben 1500 kg Anhängelast. Die Stützlast darf nämlich von der Anhängelast abgezogen werden, und wird dem Gewicht des Zugfahrzeugs zugerechnet. Allerdings bezweifel ich , daß das von dir beschriebene Zugfahrzeug 100 kg Stützlast hat.

schöne Grüße
Werner

Wilk S4 450HTDVW-Touran 2.0 TDI

Hadde Offline



Beiträge: 186

25.01.2006 10:53
#10 RE: Anhängelast?? Antworten

Hi Cochise!

In Antwort auf:
Die Frage kam von Olli,

Sorry! So geht das eben, wenn man meint noch schnell vor dem beruflichen Anfagsstreß meint etwas posten zu müssen

Gruß HAdde
Unterwegs mit T4 und Fendt saphir470TF

Cochise Offline

Moderator


Beiträge: 285

25.01.2006 10:55
#11 RE: Anhängelast?? Antworten

Also, ich versuch ens,

et jibt Achslast und zuläßiges Gesamtgewicht. Das heißt, das beim Wohni das ZGG sowohl auf der Achse als auch auf der Deichsel verteilt werden. Wenn der Wohnwagen also 1600 Kg ZGG hat und die WoWa-Deichsel darf mit 100 Kg belastet werden, dann muss unter dem Fahrzeug eine Achse sein die mndestens für eine Belastung von 1500 Kg zugelassen ist.
So weit zum Anhänger!

Beim Zugfahrzeug ist das ZGG, das Gesamtgewicht was nicht überschritten werden darf. Dazu gehört auch die Stutzlast. Das heisst, wenn dein bekannter ein Fahrzeug hat mit eine maximale Zuladung von z.B. 450 Kg und seine AHK hat eine Stutzlast von 75 KG, dan darf er nur 375 Kg zuladen.
So weit zum Zugfahrzeug!

Wenn aber das Zugfahrzeug nur eine Stutzlast von 75 Kg eingetragen hat und der Wohnwagen hat eine zulässige Deichselbelastung von 100 Kg, dann darf das Deichselgewicht trotzdem nicht die 75 Kg überschreiten.

Es gibt aber noch ein Kriterium was eingehalten werden muß und was die meisten unter uns nicht wissen! Trotz Angaben von Leergewicht/ZGG beim Fahrzeug und ZGG beim Anhänger, stehen in mache Fahrzeugscheine Einschränkungen über das Gesamtzuggewicht!! So kann es vorkommen, das ein PKW mit 1400 Kg eigengewicht und max. Zuladung von 400 kg ein Anhänger mit 1200 Kg ZGG ziehen darf, das Gesamtzuggewicht jedoch "nur" auf 2900 Kg begrenzt ist!
Aua! Dat jibbet ooch!


Einen schönen Gruß aus dem "wilden" Westen!
Euer Cochise.


unterwegs mit Hyundai Terracan und Bürstner Amara 500 TS Luxus

Olli Offline

Admin

Beiträge: 302

25.01.2006 10:58
#12 RE: Anhängelast?? Antworten

Hi all,

ich glaube,jetzt habe ich es endlich kapiert. Danke.

Gruß
Olaf
____________________________________
Tabbert Comtesse 560E / Jeep Cherokee 2.8D

Lofottroll ( Gast )
Beiträge:

25.01.2006 11:01
#13 RE: Anhängelast?? Antworten

Hallo Olaf,

bitteschön, wozu sind Camperfrieds denn schließlich da.

schöne Grüße
Werner

Wilk S4 450HTDVW-Touran 2.0 TDI

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